Ein Kommentar von Peter Ulrich Meyer

Mehr als eine halbe Milliarde Euro investiert der SPD-geführte Senat in den umstrittenen Teilrückkauf der Energienetze in Hamburg. Dass die Bürgerschaft zu diesem Megadeal ein Aktenvorlageersuchen an den Senat gerichtet hat, mag vordergründig als oppositionelles Scharmützel erscheinen. Tatsächlich ist es die Pflicht des Parlaments, ins Kleingedruckte zu schauen und die Details gründlich zu beleuchten - in Zeiten schlimmer Haushaltsnot allemal. Dies gilt umso mehr, als wichtige Unterlagen bei der parlamentarischen Beratung nicht vorlagen.

Dass Transparenz staatlichen Handelns ein Instrument gegen Politikverdrossenheit ist, spricht sich zunehmend herum. In Hamburg ist diese Erkenntnis auf besonders fruchtbaren Boden gefallen. Erst vor fünf Wochen hat die Bürgerschaft - einstimmig - das bundesweit erste Transparenzgesetz beschlossen. In Zukunft gelten weitreichende Pflichten zur Offenlegung staatlicher Dokumente von Senatsbeschlüssen bis hin zu Dienstanweisungen und Gutachten.

Nun sind beide Fälle nicht direkt miteinander vergleichbar: Beim Netze-Rückkauf sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse tangiert, deren Offenlegung geschäftliche Schäden nach sich ziehen können. Hier geht es auch um den Prozess der Verhandlungen, die zum Rückkauf geführt haben. Im anderen Fall wird "nur" das hergebrachte Amtsgeheimnis zum Auslaufmodell erklärt. Der Senat sollte trotzdem beim Netzedeal den Transparenzanspruch im Blick behalten - für mehr demokratische Partizipation.