Diese Beispiele sind Modellrechnungen, die in der Realität je nach privater und beruflicher Situation variieren. Angenommen wurden: eine ledige 23 Jahre alte Polizeimeisterin der Bereitschaftspolizei ohne Kinder, die Vollzeit und zwei Wochenenden im Monat arbeitet. Ein 36 Jahre alter Hauptkommissar, der seit fast 20 Jahren im Dienst ist, als Zivilfahnder in Vollzeit aber häufig abends und nachts arbeitet, verheiratet ist und zwei Kinder hat. Und ein 52 Jahre alter verheirateter Polizeirat in der Verkehrsdirektion. Der Vater eines Kindes arbeitet Vollzeit, meist im Tagesdienst.