Geschäftsleute werden befreit. Vorbild könnte Lübecks Bettensteuer-Modell sein

Hamburg. Auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Bettensteuer hält der Hamburger Senat an der geplanten Kultur- und Tourismus-Taxe fest. Bislang sieht der Gesetzentwurf vor, dass alle Übernachtungsgäste, egal ob Touristen oder Geschäftsleute, für die Steuer zur Kasse gebeten werden. Nach Meinung der Leipziger Richter ist dies allerdings zum Teil verfassungswidrig. Sie verlangten, dass Menschen, die aus beruflichen Gründen im Hotel übernachten, von der Steuer befreit werden müssen.

"Unsere Aufgabe ist es nun, das Gesetz so umzugestalten, dass es allen juristischen Prüfungen standhält", sagt Andreas Dressel, Vorsitzender der SPD-Fraktion, der den Gesetzentwurf maßgeblich vorangetrieben hat. Orientieren könnte man sich, so Dressel, am Lübecker Modell. Hamburgs Nachbarstadt ist bislang die einzige Kommune, die die Bettensteuer nur auf Hotelrechnungen von Touristen anrechnet. Dort werden fünf Prozent des Zimmerpreises als Kulturförderabgabe abgeführt. Kritik erntet Lübeck aber genau wie die Hamburger Verfechter einer Kulturtaxe von Hoteliers. Das Gesetz sei nicht umsetzbar. "Wir können nicht überprüfen, wer als Tourist bei uns eincheckt", sagt Niklaus Kaiser von Rosenburg, Vorsitzender der Fachgruppe Hotel im Hamburger Dehoga-Verband.