Hamburg. Kommunen dürfen sogenannte Bettensteuern nur für touristische Hotelübernachtungen erheben. Das hat gestern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Das Urteil könnte massive Auswirkungen auf die für 2013 in Hamburg geplante Kulturtaxe haben. Der Hamburger Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Übernachtungsgäste, egal ob Tourist oder Geschäftsmann, zur Kasse gebeten werden. Sollte die Steuer nicht eingeführt werden, wird die Stadt auf erwartete Einnahmen von zehn Millionen Euro jährlich verzichten müssen.

Allerdings steht Hamburg vor Rekordsteuereinnahmen. Im ersten Halbjahr kassierte die Stadt mehr als 4,5 Milliarden Euro. Sollte der Trend anhalten, stünden am Jahresende etwa 380 Millionen Euro mehr zur Verfügung als veranschlagt.