Neben Einzelobjekten und Ensembles, die als eingetragene Kulturdenkmäler unter einem besonderen Schutz stehen, gibt es in Eimsbüttel großflächige, städtebaugeschichtlich bedeutsame Gebiete, die ganz oder teilweise geschützt sind - zum Beispiel das Zylinderviertel in Lokstedt und, fast flächendeckend, die Statteile Harvestehude und Rotherbaum.

Beispiele aus anderen Bezirken: St. Pauli-Süd steht unter besonderem Schutz, auch der Bereich Rödingsmarkt/Steintwiete fällt unter die Erhaltungsverordnung. Für den Kernbereich von Billstedt werden entsprechende Erhaltungssatzungen erarbeitet. In Harburg gelten die Verordnungen für das Villengebiet Heimfeld, den Harburger Binnenhafen und die Falkenberg-Siedlung. Im Bezirk Nord ist der Bereich zwischen den Straßen Himmelstraße, Ohlsdorfer Straße, Winterhuder Marktplatz und Alsterdorfer Markt besonders geschützt.