Der Korruptionslagebericht 2010 des Hamburger Dezernats Interne Ermittlungen liefert detaillierte Informationen über Schmierer und Geschmierte. Wer andere Menschen schmiert, ist in 22 Prozent der Fälle Firmeninhaber, in 17 Prozent Geschäftsführer, in 17 Prozent leitender Angestellter und in 14 Prozent der Fälle Privatperson.

Geschmiert werden in 50 Prozent der Fälle Sachbearbeiter, in 34 Prozent leitende Angestellte. Sie bekommen in 38 Prozent der Fälle Bargeld, in 36 Prozent eine schöne Bewirtung. Dafür dankten die Korrumpierten ihren Gönnern in 22 Prozent der Fälle mit einem Vertragsabschluss, in 22 Prozent mit einem Wettbewerbsvorteil, in 11 Prozent der Fälle mit einer behördlichen Genehmigung.

Das deutsche Strafrecht versteht die Korruption als Bestechung und Bestechlichkeit sowie als Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung. Wer sich als Amtsträger bestechen lässt, dem drohen bis zu fünf Jahre Haft. Das Gleiche gilt für denjenigen, der Amtsträger schmiert. Für Korruption in der Privatwirtschaft drohen Schmierern und Geschmierten bis zu drei Jahre Haft.