Mietrechtlich gesehen steht der Plan, einen Zaun um den Innenhof-Garten zu errichten, auf wackligen Beinen. "Denjenigen, denen laut Mietvertrag die Gartennutzung erlaubt ist, darf sie nicht ohne guten Grund entzogen werden", sagt Siegmund Chychla, stellvertretender Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg. Die von der Wekab genannten Gründe seien nicht ausreichend. Es sei offensichtlich, dass es darum gehe, höhere Mieten zu erzielen.

Auch andere Teile der Mietverträge hält der Mieterverein für überzogen. Zwar könne man darauf hinweisen, dass ein Holzboden nicht zu nass gewischt werden dürfe, die Wischrichtung vorzugeben gehe aber zu weit.