Am mangelhaften Sehvermögen der Kunden liegt es sicherlich nicht, dass sie meist eine Lupe benötigen, damit sie die Inhaltsangaben auf Lebensmittelverpackungen entziffern können. Gerade wenn es um für den Hersteller eher unangenehme, weniger verkaufsfördernde Angaben über sein Produkt geht, muss sich der Kunde den Methoden eines Sherlock Holmes bedienen, um Genaueres zu erfahren. Fettmengen und Kalorienzahl verstecken sich unleserlich im Falz oder das Mindesthaltbarkeitsdatum wird besonders schwach gedruckt. Dagegen räumen die Hersteller ihren Werbebotschaften auf den Verpackungen großzügig Platz ein.

Übrigens lässt sich dieses Verhalten nicht nur bei Lebensmittelherstellern beobachten. Bei den TV-Spots vieler Telekommunikationsfirmen flimmern die eng beschriebenen Vertragsdetails nur Sekunden lang über den Bildschirm. Eine Chance, den Text zu lesen, hat der Zuschauer nicht. Bleibt die Frage: Was sollen die Hinweise dann überhaupt?

Entweder will der Gesetzgeber - zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen - , dass der Kunde erkennt, wie viel Kalorien, Fett und Zucker er sich in seinen Einkaufswagen packt. Oder es ist ihm egal. Allerdings macht es keinen Sinn, Angaben zu verlangen, welche die Kunden nicht entziffern können. Mag sein, dass die Vielzahl der Vorgaben nicht mehr auf jede Verpackung passt. Dann sollte sich der Gesetzgeber auf das Wesentliche konzentrieren. Die 2008 auf Druck der Industrie gescheiterte Lebensmittelampel mit plakativen Angaben zu Fett, Zucker und Salz wäre eine Alternative.