Ein Gerichts-Kommentar von Joachim Mischke

Wenn nicht noch ein juristisches Wunder passiert, dürften sich die privaten Konzertveranstalter in Deutschland - und erst recht einige in Hamburg - gestern eine schöne Bescherung eingehandelt haben. Bei der Eröffnung der Klage ihres Verbands, mit der sie der Elbphilharmonie-Intendanz und der Stadt Hamburg Wettbewerbsverzerrung durch Subventionierung vorwerfen, sahen die Richter keine Aussicht auf Erfolg und sagten das am Ende auch so. Die Verkündung eines Urteils soll dennoch am 22. Dezember stattfinden, der Streitwert wurde auf 100 000 Euro festgesetzt.

Wenige Tage nachdem die Stadt und Hochtief wegen der Hardware der Elbphilharmonie vor den Kadi traten, folgte damit ein Termin wegen der Programme, der Konzerthaus-Software. Auch hier sind die Fronten massiv verhärtet. Keine Ahnung, wie die Geschäftspartner/-gegner zukünftig miteinander auskommen sollen. Denn kulturpolitischer Wille und Auftrag stehen gegen die Entschlossenheit von Ex-Monopolisten, die ihren wegschwimmenden Hochpreis-Fellen nicht tatenlos hinterhersehen wollen.

Die Privaten nutzen das alte Konzerthaus am Brahms-Platz und wollen ebenfalls mit dem neuen in der HafenCity verdienen, das die Stadt auch für sie - aber ohne ihr Geld - baut. Eine klassische Zwickmühle, aus der man nur mit gesundem Menschenverstand herausfindet. Mit Klagen nicht.