Neubaugebiete, die nicht im direkten Kontext von zum Beispiel denkmalgeschützter Gebäude stehen, sind nur selten von der Hamburger Gestaltungssatzung betroffen. Sie schreibt vor, welche Farben und Materialien in welchen Bereichen verwendet werden dürfen. Konkret wird die Satzung vor allem für den Bereich der Alsterufer. So dürfen an der Binnenalster nur graue, kupferfarbene oder kupferne Dächer aufgebracht werden. Farbige Fenster sind tabu. Fassaden müssen aus hellem Naturstein oder entsprechendem Putz sein. An der Außenalster sind hingegen auch braune Dächer erlaubt.