Der Tierpark soll zwei Millionen Euro zurückzahlen, die Hamburg vorgestreckt hat

Hamburg. Zwischen der Stadt und ihrem weltbekannten Tierpark droht eine gerichtliche Auseinandersetzung. Es geht um zwei Millionen Euro. Diese Summe fordert die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) von Hagenbeck. Dabei handelt es sich um noch offene Forderungen aus einem städtebaulichen Vertrag aus dem Jahre 1996. Nach einem Grundstückstausch konnte Hagenbeck damals Flächen als Wohnungsbaugrundstücke ausweisen und diese gewinnbringend veräußern. Der Tierpark verpflichtete sich im Gegenzug, 17 Millionen Euro zu investieren, um die dauerhafte Existenz des privat geführten Zoos zu garantieren. Und zur Zahlung von besagten zwei Millionen Euro, welche die Stadt zum Großteil für Baumaßnahmen (Stellplätze) vorgestreckt hatte.

Seit mehr als einem Jahr wird über diese Summe gestritten. "Aus unserer Sicht bestehen die Forderungen nicht mehr", sagte Hagenbeck-Geschäftsführer Joachim Weinlig-Hagenbeck dem Abendblatt. Die Stadt habe damals auf die Rückzahlung verzichtet. Dafür finden sich jedoch keine Belege. "Eine Prüfung hat ergeben, dass ein solcher Verzicht nicht ausgesprochen wurde", schreibt BSU-Staatsrat Michael Sachs in einem Brief, der dem Abendblatt vorliegt. Notfalls müssten die Forderungen gerichtlich geltend gemacht werden.