Wenn Menschen verschiedener Kulturen in einem Haus leben, kommt es manchmal zu Konflikten

Mancher Stadtteil profitiert davon, dass Hamburg eine Metropole ist, in der viele Menschen aus unterschiedlichsten Kulturen leben. St. Georg oder das Schanzenviertel beispielsweise punkten mit einem abwechslungsreichen Gewerbe- und Gastronomieleben. Doch des einen Freud ist des anderen Leid. Dann nämlich, wenn dadurch das Zusammenleben unter einem Dach beeinträchtigt wird.

Das Rücksichtnahmegebot ist nach Angaben von Marielle Eifler, Sprecherin des Mietervereins zu Hamburg, das Maß aller Dinge. Es sieht vor, dass übermäßige Störungen im Sinne des Hausfriedens zu vermeiden sind. Sobald also die Zumutbarkeitsgrenze beispielsweise durch zu lautes Beten zu später Stunde überschritten wird, können Mitbewohner auf Unterlassung klagen. "Am besten wendet man sich aber zuerst an den jeweiligen Nachbarn und bittet ihn um Rücksichtnahme. Ansonsten kann man sich auch an den Vermieter wenden und auf Unterlassung klagen."

Hausordnungen regeln meist in größeren Mietshäusern das Zusammenleben der Mieter. Darin sind vor allem Regelungen zur Hausreinigung und zur Benutzung von Einrichtungen wie der Waschküche oder dem Speicher zu finden. Meistens ist die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages. Festschreiben darf sie allerdings nur solche Pflichten, die der Mieter ohnehin erfüllen muss, wie beispielsweise das Reinigen des Flurs. Regelungen, die den Mieter in der Benutzung seiner Wohnung beschränken oder ihm sonstige Verpflichtungen auferlegen (z. B. Verbot von Besuch nach 22 Uhr), sind dagegen unzulässig (LG Düsseldorf Wum 2008, 547).

Die Verkehrssitte kommt dort zum Einsatz, wo der Mietvertrag oder die Hausordnung keine Regelung treffen. Und das sind die vielen kleineren Probleme und Fragen, die sich im täglichen Miteinander der Hausbewohner und mit dem Vermieter ergeben.

Schuhe vor der Tür müssen beispielsweise in einem Haus, in dem immer schon viele Muslime gewohnt haben, geduldet werden. "Denn unter Verkehrssitte ist das zu verstehen, was allgemein üblich ist. Und hierbei sind immer die jeweiligen Lebensgewohnheiten vor Ort und die Art des Mietshauses zu berücksichtigen", sagt Marielle Eifler.

Feiern mit der Großfamilie mitten in der Woche und dann eventuell noch bis in den Morgen gehört aber nicht dazu.

Essensgerüche sollten zwar nicht, wie es mancher tut, über die offene Haustür im Flur verbreitet werden. "Ansonsten muss es aber geduldet werden, dass es im Flur häufig nach Essen riecht", sagt die Sprecherin des Mietervereins.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) regelt darüber hinaus, dass keiner wegen seines Alters, seiner Behinderung, ethnischen Herkunft, Religion oder sexuellen Identität diskriminiert werden darf. Im Zweifelsfall gibt es die Möglichkeit, sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu wenden, Tel. 03018/555 18 65 oder beratung@ads.bund.de