Die wichtigsten Regeln zum Umweltschutz: von der Pflanzenverbrennung bis zur Wasserentsorgung

Komposthaufen können üble Gerüche entwickeln und locken Insekten sowie Kleintiere an. Sie dürfen daher nicht direkt an der Grundstücksgrenze angelegt werden, urteilte das Landgericht München I (Az.: 23 O 14452/86). In dem Fall, den die Richter zu entscheiden hatten, befanden sich die Terrasse und der Kinderspielplatz der Nachbarn in unmittelbarer Nähe. Grundsätzlich darf aber jeder - so entschied dasselbe Gericht (Az.: 23 O 14452/86) - in seinem Garten Grünabfälle kompostieren. Wer sich dabei an die Vorschriften halte, der habe nichts zu befürchten, betonten die Juristen. Fühlt sich ein Nachbar trotzdem gestört, kann er unter Umständen die Verlegung des Komposthaufens verlangen.

Das Verbrennen von Pflanzenabfällen ist dagegen in Hamburg generell verboten. Die Feuer im Garten sind auch mehr als nur ein Ärgernis für die Nachbarn, denn die in den Rauchschwaden enthaltenen Schadstoffe sind eine Gefahr für die Gesundheit. Einige Bundesländer lassen allerdings - in bestimmten Gebieten und zu genau festgelegten Zeiten - Ausnahmen zu. Daran hielt sich aber offenbar ein Gartenbesitzer nicht. Er wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: 5 Ss (OWi) 317/93) zu einer Geldbuße verurteilt.

Wer einen geschützten Baum auf seinem Grundstück fällt, muss ebenfalls damit rechnen, zu einer Geldstrafe verurteilt zu werden. Aber es gibt auch Ausnahmen: Eine Eibe beispielsweise, die unter die Baumschutzsatzung fällt, darf nach einem Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen (Az.: 8 A 90/08) gefällt werden, wenn die Gefahr besteht, dass Kinder die giftigen Beeren oder Nadeln in den Mund nehmen. In jedem Fall müssen die zuständigen Behörden die Fällung aber genehmigen.

Wer auf dem Wasser wohnt, sollte seine Abwässer, schon allein um Nachbarlieger nicht zu verärgern, nicht einfach ins Wasser ablassen - obwohl auf der Elbe immer noch viele kleine Schiffe ohne eigenen Fäkaltank unterwegs sind. Für die offiziellen Hausboot-Liegeplätze gibt es normalerweise die Möglichkeit, sich direkt an das Sielnetz anschließen zu lassen. Das ist aber oft mit hohen Kosten verbunden und es werden an Bord eine Hebeanlage und flexible Leitungen benötigt. Abwassertanks sind eine weitere Möglichkeit. Wie bei privaten Kläranlagen auch, können sie von Land aus mit speziellen Lkw geleert werden.

In Wasserschutzgebieten gelten besondere Bestimmungen zum Schutz des Grundwassers. So müssen oberirdische Öltanks mit einem Fassungsvermögen ab 1000 Litern, zu denen auch die in Kellern aufgestellten Heizöltanks gehören, alle fünf Jahre einer Prüfung durch Sachverständige nach dem Wasserhaushaltsgesetz unterzogen werden. Außerhalb von Wasserschutzgebieten gilt diese Verpflichtung erst ab einem Fassungsvermögen von 10 000 Litern. Unterirdische Öltanks müssen sogar alle zweieinhalb Jahre von einem Experten geprüft werden.