Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu gentechnisch verunreinigtem Honig hat Deutschlands Politiker und Lebensmittelkontrolleure kalt erwischt. So recht hatte offenbar niemand damit gerechnet, dass die Richter zugunsten der deutschen Imker entscheiden würden. Honig mit Pollen von Gentechpflanzen ohne Lebensmittelzulassung ist nun illegal und darf in Europa nicht mehr verkauft werden.

Konsequenzen hat das Urteil vorerst allerdings nicht. Dies liegt schlicht daran, dass die deutschen Lebensmittelbehörden gar nicht wissen, ob der Honig, der derzeit in den Supermarktregalen steht, mit gentechnisch veränderten Organismen verunreinigt ist. Zwar liegt der Verdacht nahe, dass dies bei importierter Ware aus Nord- oder Südamerika der Fall ist, weil hier genmanipulierter Mais oder Soja in viel größerem Stil angebaut wird als in Deutschland. Getestet wird Honig bislang routinemäßig aber nicht auf den Einsatz von Gentechnik.

Daher ist es dringend erforderlich, dass solche Tests nun als Standard eingeführt werden. Dann erst gibt es eine verlässliche Datenbasis, auf der Honig oder andere Lebensmittel als gentechnisch verändert gekennzeichnet oder gegebenenfalls verboten werden können. Eine Kennzeichnung wäre in jedem Fall angebracht, da Verbraucher nur so die Möglichkeit haben, um selbst zu entscheiden, ob sie entsprechende Produkte erwerben wollen. Wer halbwegs auf Nummer sicher gehen möchte, sollte vorerst zu Produkten von deutschen Imkern greifen, da hier die Wahrscheinlichkeit, dass sich einige genmanipulierte Pollen in den Honig verirrt haben, ausgesprochen gering ist.