Eine Glosse von Hans Wacker

"Willi, is dat schön, wie wir zwei hier steh'n, mit Currywurst." Die Ode an Brät im Darm mit roter Sauce stammt von Herbert Grönemeyer. Wer Willi ist, wissen wir nicht. Allerdings muss es sich um einen armen Schlucker handeln. Er kann sich die Wurst nur im Stehen leisten. Und der Herbert, der sich die Aufnahme des Mahls mit Pommes auch im Sitzen gönnen könnte, ist ihm Kumpel in der neuen Zwei-Klassen-Gesellschaft.

Die höchsten deutschen Finanzrichter haben soeben ein Grundsatzurteil mit Nährwert gefällt. Für eine Currywurst, die im Sitzen zu sich genommen wird, ist der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent fällig, für eine Wurst, die im Stehen verschlungen wird, ein verminderter Satz von sieben Prozent. Auf die Qualität des Inhalts kommt es nicht an.

Wichtiger war den Richtern die Unterscheidung des Mobiliars der Imbissbuden. Bretter in Brusthöhe zum Abstellen der Pappe gelten noch als "behelfsmäßige Verzehrvorrichtungen". Wenn's um die Wurst geht, werden Finanzbeamte jetzt den armen Würstchen in ihren Buden auf die Pelle rücken.

Der verwurschtelte Richterspruch äußert sich übrigens nicht dazu, welcher Mehrwertsteuersatz beim freihändigen Fahren mit Essen auf Rädern fällig wird. Auch ist unklar, wie viel Steuern es kostet, wenn man bei einem Sternekoch eine Currywurst ordert und sie dann draußen vor der Tür verspeist. Es wird zu einer Klagewelle kommen, wobei Gerichte ihren Ketchup dazugeben müssen.

Apropos Gerichte: Bei solchen Urteilen brat mir einer einen Storch. Mahlzeit!