Über die Neu- oder Umbenennung von Straßen und Wegen entscheidet der Senat, wobei Bezirksversammlungen und Regionalausschüsse durch Namensvorschläge mitwirken können. Grundsätzlich kann jeder Bürger Namen einbringen. Das Staatsarchiv prüft, ob der Name bereits vergeben wurde. Bei Personen wird auch die Vergangenheit untersucht.

Die Straßennamen sollen möglichst kurz, wohlklingend und für den mündlichen und schriftlichen Gebrauch unmissverständlich sein. Benennungen nach Verstorbenen sollen frühestens zwei Jahre nach dem Tod vorgeschlagen werden. Eine Ausnahme wird der nach Heidi Kabel benannte Teil des Hachmannplatzes in St. Georg sein, der am 4. September und damit unterhalb der Sperrfrist eingeweiht werden wird.