Gerichtsfeste Beweise vom Betrunkenheitsgrad des Fahrers benötigt die Polizei, um eine Alkoholfahrt zur Anzeige zu bringen. Ein Atemalkoholtest reicht dafür nicht aus. Das "Pusten" ist vielmehr Anlass dafür, zur Blutabnahme durch einen Arzt zu bitten, um die Alkoholkonzentration im Blut zu messen.

Um dem Richtervorbehalt zu entsprechen, muss die Polizei vor einer Blutentnahme zunächst einen Staatsanwalt informieren. Der setzt sich wiederum mit einem Richter in Verbindung. Erst wenn der Richter den Fall geprüft hat, kann der Arzt zur Tat schreiten.

Eine Blutprobe ohne Richterbescheid darf ein Polizist nur dann durchführen lassen, wenn "Gefahr im Verzug" ist. Sonst droht ihm eine Anzeige wegen Körperverletzung.