Das Hamburgische Passivrauchergesetz schreibt vor, ob und wenn ja, in welchem Rahmen geraucht werden darf. Das Gesetz trat 2008 in Kraft und wurde zum 1. Januar 2010 aktualisiert.

In Speisegaststätten ist Rauchen untersagt. Eine Ausnahme gilt für Kneipen, die kleiner als 75 Quadratmeter sind und kein Essen servieren. Hier darf geraucht werden, wenn Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt haben.

Striktes Rauchverbot gilt etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Lebensmittelgeschäften.

Nur in speziellen Räumen darf etwa in Behörden, Krankenhäusern, Hochschulen, Sportstätten, Einkaufszentren und Gefängnissen geraucht werden.