Stadt muss Einsatz von Fußfesseln für Triebtäter ankündigen

Die Bilder aus dem Niendorfer Gehege dürften vielen Hamburgern noch präsent sein: Ein Mann mit hochgeschlagenem Kragen bewegt sich durch das verschneite Gelände, vier Personen folgen ihm. Der Verfolgte war der Triebtäter Hans-Peter W., der weiterhin als sehr gefährlich gilt.

Nun gibt die Justizsenatorin, quasi nebenbei und reichlich spät, bekannt, dass sich ein weiterer Sexualstraftäter seit drei Wochen in Freiheit befindet. Holger S., ein mehrfach verurteilter Kinderschänder, wird allerdings nicht von leibhaftigen Verfolgern bewacht. Er wird per Funkortung überwacht.

Man kann nur hoffen, dass keines der früheren Opfer dem Mann seit dessen Entlassung zufällig auf der Straße begegnet ist. Man braucht nicht viel Fantasie, um sich auszumalen, was ein solches Aufeinandertreffen bewirken würde.

Aber auch die Öffentlichkeit hätte ein Recht darauf gehabt, zeitnah zu erfahren, dass ein Hamburger Gericht erstmals einem als rückfallgefährdet eingestuften Häftling das Tragen einer Fußfessel auferlegt hat. Das Thema ist zu sensibel, um es nebenbei abzuhandeln - darüber so lange zu schweigen heißt auch, Ängste zu schüren.