Monatelang lauerte der 77-Jährige der fast 30 Jahre jüngeren Frau auf. Jetzt wurde er zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt.

Neustadt. Müde schleppt er sich zur Anklagebank. Ein untersetzter Mann mit lichten Haaren, 77 Jahre alt, kurzatmig, schwerhörig. Obgleich herzkrank, stellte Walter B. seiner Ex-Freundin monatelang nach. Neudeutsch: Er stalkte sie. Gestern stand der Rentner deshalb vor Gericht.

Sein Opfer, Helen K., war seine Altenpflegerin. Sechs Monate waren sie sogar ein Paar, dann machte die 48-Jährige Schluss. Nur wollte Walter B. das offenbar nicht wahrhaben. Mal lauerte er ihr an der Bushaltestelle auf, dann terrorisierte er sie mit Anrufen. Mal warf er ihr per SMS vor, "ein schlechtes Gewissen ist kein Ruhekissen", dann flehte er "Mäuschen, komm zurück". Mal machte er obszöne Gesten, wenn er sie traf, dann fotografierte er sie und schickte die Bilder ihrem neuen Freund - um zu dokumentieren, dass er ihr auf Schritt und Tritt folgte. Auch eine Verurteilung wegen Nötigung im Juli 2010 stoppte den Rentner nicht.

Im Amtsgericht sackt Walter B. gestern mit Kreislaufproblemen zusammen, konnte aber nach einer Pause weiterverhandeln. Er habe seiner Ex-Freundin nicht nachgestellt, sondern sie immer "zufällig" getroffen. Und die SMS habe er aus "Liebeskummer" geschrieben. Für Helen habe er sich nach 52 Jahren scheiden lassen. "Sie war, ist und wird immer meine Idealfrau sein." Für die "Idealfrau" klingt das wie eine Drohung. "Ich hatte Einschlafstörungen, musste meine Rufnummer ändern", sagt die zierliche Philippina aus. Als sie ihm im September 2010 im Bus begegnete, habe ihr Walter B. wuchtig auf den linken Fuß getreten und gebrüllt: "Hast du schon wieder geklaut?" Eine Entschuldigung ihres Peinigers weist die 48-Jährige im Gerichtssaal brüsk zurück. Immerhin, seit das Verfahren läuft, habe ihr fast 30 Jahre älterer Ex sie nicht mehr drangsaliert.

Mit einer Geldstrafe von 1200 Euro wegen Körperverletzung und übler Nachrede kommt Walter B. noch einmal davon. Eine Verurteilung wegen Nachstellung bleibt ihm erspart: Eine durchgreifende "Störung des Lebenskreises" des Opfers sei hier nicht erkennbar, sagt der Richter - und redet dem Mann ins Gewissen. "Hören Sie auf, Frau K. zu belästigen. Lassen Sie den Blödsinn."