Wohngebäudepolice haftet bei Schäden durch Hagelkörner, starkem Sturm oder Blitzschlag. Bei Überschwemmung ist ein Zusatzvertrag nötig.

Hamburg. Werden das Eigenheim oder die Mietwohnung bei Unwetter beschädigt, springen die Wohngebäudeversicherung beziehungsweise die Hausratversicherung ein. Sie haften bei Schäden, die durch Hagelkörner, Sturm ab Windstärke acht oder auch Blitzschlag entstehen. Während die Wohngebäudeversicherung für Schäden an der Bausubstanz geradesteht, sind die sogenannten beweglichen Güter, also die Wohnungseinrichtung, über die Hausratversicherung abgesichert.

"Allerdings sind diesen Versicherungen Grenzen gesetzt", sagt Christian Lübke, Sprecher des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. Sie haften nicht bei großen Naturgefahren wie Hochwasser, Überschwemmung oder Erdrutsch. Dafür sei zusätzlich eine Elementarschadensversicherung nötig. "30 Prozent der Haushalte haben diese Zusatzversicherung bereits abgeschlossen", sagte Lübke.

+++ Regenmassen wie in den Tropen +++

"Autofahrer sind hingegen bei Wolkenbrüchen wie am Montag durch ihre Teilkasko- und Haftpflichtversicherung geschützt", sagt der Sprecher des ADAC Hansa, Matthias Schmitting. "Allerdings nur, wenn sie ihr Auto ordnungsgemäß abgestellt haben." Handeln sie jedoch grob fahrlässig, etwa wenn sie eine stark überschwemmte Straße mutwillig durchfahren, könnten sie auf dem Schaden sitzen bleiben oder an den Kosten beteiligt werden.

Grundsätzlich gelte: Bleibt das eigene Auto im Hochwasser stecken, sollten die Fenster über die Fernbedienung geöffnet, der Leerlauf eingelegt und der Wagen ins Trockene geschoben werden. Autotüren seien heute bereits so gut abgedichtet, dass der Innenraum nicht gleich geflutet werde, sagt Schmitting vom ADAC.