Ein Geisterspiel würde kaum abschreckende Wirkung haben

Der Einspruch des FC St. Pauli gegen das Strafmaß des DFB war so vorhersehbar wie der Spieler-Protest nach jedem Elfmeter-Pfiff. Schließlich trifft das Geisterspiel gegen Werder Bremen als Sühne für den durch den Becherwurf ausgelösten Spielabbruch den Kiezklub bis ins Mark.

Und doch protestiert der FC St. Pauli zu Recht. Keine Frage, jeder Klub trägt die Verantwortung für das Betragen seiner Anhänger. Und selbstredend ist die Sicherheit der Schiedsrichter ein höchst schützenswertes Gut, sodass ein Urteil mit Abschreckungswirkung großen Sinn macht. Aber wird ein Geisterspiel wirklich sozial gestörte Menschen davon abhalten, Schiedsrichter zu bewerfen?

Es handelt sich eben nicht um eine Tat aus der organisierten Fan-Szene, sondern um das Fehlverhalten eines Einzelnen, das der Klub nach menschlichem Ermessen nicht verhindern konnte. Der DFB könnte auch eine Strafe in Höhe der Einnahmen eines Heimspiels verhängen, zu zahlen an ein Projekt gegen Fußball-Gewalt. St. Pauli würde die 750 000 Euro Buße dann dem Täter in Rechnung stellen können - dessen lebenslanger Ruin wäre die beste Abschreckung.