Sie betreffen jeden Hamburger, doch kaum einer kennt sie: die Beförderungsbedingungen des HVV. Offenbar reichen die Wissenslücken weit in die Politik und den Hamburger Verkehrsverbund hinein. Sie möchten ab Sommer ein Alkoholverbot in Bussen und Bahnen verhängen. Das klingt erst einmal sinnvoll - jeder, der am frühen Morgen die Züge der U 3, S 1 oder S 3 nutzen muss, kennt das Problem umherkullernder Bierflaschen oder klebriger Sitze. Da verspricht ein Alkoholverbot Besserung. Doch leider dürfte es ein leeres Versprechen bleiben. Denn schon jetzt gibt es hinreichende Beförderungsbedingungen. So sind nach Paragraf 3, Absatz 1, Personen von der Beförderung ausgeschlossen, "die unter dem Einfluss geistiger Getränke stehen". Fahrzeuge zu verunreinigen verbietet Paragraf 4. Nur fehlt es aus nachvollziehbaren Gründen an Personal und Ressourcen, jeden Verstoß zu ahnden - zumal die Bahnen dann am Wochenende auch leer wären. Ein Verbot aber, das man weder kontrollieren kann, noch sanktionieren will, ist überflüssige Regulierungswut.