Wer in Bus oder Bahn trinkt, soll 40 Euro Strafe zahlen. Ausnahmen für Fähren und Regionalzüge

Hamburg. Die Mitgliedsunternehmen des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV) arbeiten weiter an einem Konzept für ein Alkoholverbot in den Bussen und Bahnen der Stadt. Im Gespräch ist derzeit eine Vertragsstrafe für Alkoholsünder von 40 Euro, bestätigte HVV-Sprecherin Gisela Becker. Der genaue Zeitpunkt für die Umsetzung des Verbots sei noch offen, voraussichtlich aber wird es in der zweiten Jahreshälfte, möglicherweise nach den Sommerferien kommen. "Noch müssen wir mit den Mitgliedsunternehmen viele Details klären", so Becker. Offen sei beispielsweise, ob das Verbot auch auf den Bahnsteigen gelten soll. Wie es in den Bussen und Bahnen umgesetzt wird, sei dann Sache der Unternehmen. Eine Fahrpreiserhöhung wegen der Kosten für die Durchsetzung des Verbots schloss die HVV-Sprecherin aber aus. Bei der Hamburger Hochbahn, die die U-Bahn und meisten Buslinien in der Stadt betreibt, geht man allerdings davon aus, dass für die Überprüfung das Personal der Sicherheitskräfte und Fahrkartenkontrolleure ausreichend sein wird. 100 Kontrolleure und 220 Sicherheitsleute beschäftigt das städtische Unternehmen. "Es wird dann sicher Stichprobenkontrollen geben", sagt Hochbahn-Sprecher Christoph Kreienbaum. Zuvor werde aber mit Sicherheit eine Informationskampagne und eine Übergangszeit geben, um die Fahrgäste auf das Alkoholverbot vorzubreiten. "Davon wird keiner überrascht werden", so Kreienbaum.

Zudem wird es im HVV-Bereich Ausnahmen von dem Alkoholverbot geben: So darf aller Voraussicht nach in den Regionalbahnen in Richtung Schleswig-Holstein weiterhin Alkohol getrunken werden. Auch die Hadag-Fähren auf der Elbe, die ebenfalls Teil des HVV sind, werden keine alkoholfreie Zone. Hintergrund des geplanten Alkoholverbots sind die guten Erfahrungen bei der Metronom-Eisenbahngesellschaft, deren Regionalzüge von Niedersachsen und Bremen aus nach Hamburg fahren. Dort gilt das Verbot seit November 2009, einen Monat später wurde es bereits "hart umgesetzt", wie Metronom-Sprecherin Hanna Kohn sagt.

Wer seitdem mit einer geöffneten Dose Bier erwischt wird, muss 40 Euro Vertragsstrafe zahlen. In den ersten Wochen war für die Durchsetzung sogar ein privater Sicherheitsdienst in den Metronomzügen eingesetzt worden.

Der Erfolg spricht für sich: Die Vandalismusschäden in den blau-gelben Doppelstockwaggons seien seit Einführung des Verbots um gut 30 Prozent zurückgegangen, das Müllaufkommen sogar um 66 Prozent. Zudem habe eine Fahrgast-Umfrage gezeigt, dass mehr als 80 Prozent das Verbot begrüßten.

Ein ähnliches Bild zeichnet sich beim HVV ab, wo Fahrgast-Umfragen eine deutliche Zustimmung zu einem Alkoholverbot signalisieren. Hochbahnsprecher Kreienbaum: "Unsere Kunden wollen das, und deshalb wird es auch so kommen."