Das im Grundgesetz verankerte Recht auf Streik sollte man niemandem absprechen wollen. Auch wenn Arbeitsniederlegungen - wie im Fall der Lokführer - zu erheblichen Beeinträchtigungen des gewohnten Tagesablaufs führen können. Allerdings stellen sich stets die Fragen nach der Verhältnismäßig- und Sinnhaftigkeit einer solchen Kampfmaßnahme.

Den Lokführern geht es ums Geld. Sie wollen nicht länger akzeptieren, dass sie für etwa gleiche Leistungen sehr unterschiedlich entlohnt werden. Wer seinen Arbeitsvertrag bei der Deutschen Bahn unterschrieben hat, fährt derzeit finanziell deutlich besser als das Gros der Kollegen bei der privaten Konkurrenz. Auf den ersten Blick - aus der Sicht der Beschäftigten - ist diese Praxis ungerecht. Doch letztlich muss bei der Lohnfindung auch die wirtschaftliche Situation des Arbeitgebers berücksichtigt werden. Der Elektriker bei einem großen, florierenden Autohersteller verdient schließlich auch nicht das gleiche wie sein Berufskollege in einem darbenden Fünf-Mann-Betrieb.

Sicherlich sollte es - auch für Lokführer - verlässliche Untergrenzen für Löhne geben. Aber identische Einkommen, egal bei welchem Bahnunternehmen der jeweilige Lokführer arbeitet, wären ökonomisch töricht. Schließlich hat die Deutsche Bahn jetzt schon wegen ihrer Größe immense Kostenvorteile. Wer auf einen Schlag 100 Waggons bestellt, bekommt eben höhere Rabatte als der kleine Konkurrent, der fünf Waggons ordert. Lohnunterschiede, die sich im Rahmen halten, sichern deshalb auch Jobs bei den kleineren privaten Bahnen. Das sollte die Gewerkschaft der Lokführer nicht vergessen.