Zwar bemühte sich die Deutsche Bank nach Kräften, ihre juristische Schlappe herunterzuspielen. Doch etliche Beobachter sehen das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) über ein Zinswetten-Geschäft, das einem mittelständischen Firmenkunden des Branchenführers hohe Verluste eingebracht hatte, als Wendepunkt in der deutschen Rechtsgeschichte. Denn bislang fielen die Entscheidungen hoher Instanzen in Anlegerschutzfragen in aller Regel zugunsten der Anbieter von Finanzprodukten aus.

Grundsätzlich begrüßenswert ist der strenge Maßstab, den der Vorsitzende Richter des BGH an die Beratung der Banken anlegt. Die Aufklärung des Kunden müsse gewährleisten, dass dieser "im Wesentlichen den gleichen Kenntnis- und Wissensstand hat wie die ihn beratende Bank". Ob ein solcher Anspruch in der alltäglichen Praxis realistisch ist, muss bezweifelt werden. Dennoch dürfte man sich in etlichen Geldhäusern nun Gedanken darüber machen, ob die eigene Beratung nicht ebenfalls angreifbar ist.

Das Urteil zeigt aber auch, dass die von Finanzdienstleistern als lästig empfundene exakte Dokumentation der Beratungen ihren Sinn hat. Denn es muss verhindert werden, dass ein Kunde sehr wohl bewusst ein hohes Risiko eingeht, weil er sich eine saftige Rendite verspricht, aber hinterher klagt, wenn er sich verspekuliert hat.

Forderungen nach einem Verbot der umstrittenen Zinswetten, wie sie von der Linkspartei erhoben wurden, gehen an den Realitäten jedenfalls völlig vorbei - schon weil man damit den Einfallsreichtum der Banker immens unterschätzt.