Der Referentenentwurf zum Bundeskinderschutzgesetz (Stand 22.12.2010) sieht die Einrichtung von regionalen Netzwerken Früher Hilfen vor. Ziel ist, dass alle Kinder gesund aufwachsen können.

Der Paragraf 2, Absatz 1, besagt: "Eltern sowie werdende Mütter und Väter haben Anspruch auf Information und Beratung in Fragen der Schwangerschaft, Geburt und der Entwicklung des Kindes in den ersten Lebensjahren."

Die Eltern sollten nach der Geburt ihres Kindes zudem über das Leistungsangebot und die zuständigen Träger im Einzugsbereich informiert werden. Dabei sei den Eltern auch ein persönliches Gespräch anzubieten.