Innensenator Vahldieck fordert eine Genehmigungspflicht für Bordelle in Hamburg. Unter anderem sollen sich Prostituierte anmelden.

Hamburg. Hamburg will das Geschäft mit käuflichem Sex grundlegend verändern. Bordelle sollen nur mit einer behördlichen Erlaubnis betrieben und besser kontrolliert werden können: Prostituierte sollen sich in Zukunft anmelden und ihren Arbeitsort angeben müssen. Im Gegensatz zur heutigen Praxis müssten Bordelle dann auch eine Betriebserlaubnis haben und Standards bei Hygiene und Arbeitsbedingungen erfüllen. Auch die Zuverlässigkeit von Bordell-Mitarbeitern soll geprüft werden.

Das sind die Kernpunkte einer Gesetzesinitiative, die in Hamburg maßgeblich entwickelt wurde. Grund für das engmaschige Netz von Meldepflichten: Die typischen Rotlicht-Delikte wie Menschenhandel, Zwangsprostitution, Schwarzarbeit und sexuelle Ausbeutung sind nach der 2002 erfolgten Legalisierung der Prostitution "deutlich" gestiegen. Zuvor galt Prostitution als "sittenwidrig" - und etwas Sittenwidriges konnte man nicht bei einer Behörde anmelden. So entstand eine Grauzone.

Nachdem die Innenminister der Länder der Initiative bereits gefolgt waren, hat nun auch der Bundesrat die Bundesregierung zur Umsetzung aufgefordert. Ein entsprechendes Gesetz soll nun ausgearbeitet werden.

"Das ist schon ein enormer Erfolg", sagt Detlef Ubben, Leiter der für Prostitution zuständigen Abteilung im Hamburger Landeskriminalamt.

Hamburgs Innensenator Heino Vahldieck (CDU) hält eine Erlaubnispflicht für alle Formen von Prostitutionsstätten für unabdingbar. "Es kann nicht angehen, dass man zig Genehmigungen für den Betrieb einer Pommesbude braucht, der Betrieb eines Bordells aber ohne jegliche Erlaubnis möglich ist", sagte er dem Abendblatt. Ein Bordell kann nach Mitteilung des Bezirks Mitte ohne Konzession betrieben werden. Es sei kein Hotel, keine Gaststätte und brauche als "gewerbliche Zimmervermietung" nur eine bauordnungsrechtliche Genehmigung und eine Gewerbeanmeldung.

Wer einen Imbiss betreiben will, muss viel mehr Nachweise erbringen. Er unterliege jedoch weiterhin dem Lebensmittelrecht - der Betreiber braucht für Bierausschank eine Konzession, muss Ware auszeichnen, alle Mitarbeiter anmelden. Nötig sind auch: Zuverlässigkeitsprüfung (Führungszeugnis, Bescheinigung in Steuersachen) und ein Sachkundenachweis.

In der Tat ist es viel einfacher, eine "Prostitutionsstätte" zu betreiben. Dazu zählen Modellwohnungen, Steigen und Laufhäuser, denn eine amtliche Definition des Begriffs "Bordell" gibt es nicht. "Eine Prostituierte kann auch in einer Wohnung ihr Gewerbe ausüben", sagt Detlef Ubben. Besonders schwierig sei die Überprüfung, weil Wohnungen per Gesetz besonders geschützt sind. "Auch wenn wir von dem Gewerbe in einer Wohnung wissen, dürfen wir nicht rein, solange wir keinen Durchsuchungsbeschluss haben", sagt Detlef Ubben. Ziel ist es, das Sexgeschäft von der kriminellen Szene zu trennen.

Die Innenminister möchten allerdings Bordelle verbieten, die "Flat-Rate-Clubs" (mit Pauschaltarifen) oder "Gang-Bang-Veranstaltungen" (Gruppensex) anbieten. Denn diese würden erhebliche Nachteile oder Belästigungen für Jugendliche und die Allgemeinheit darstellen.

Der Polizei geht es weiterhin um die Aufdeckung von Straftaten, weil dies im Rotlicht besonders schwierig ist. "Das Dunkelfeld beim Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung ist besonders groß, wenn die Polizei nicht in Kontakt zu den Frauen treten kann", sagt Detlef Ubben. Denn viele der Prostituierten seien in Zwangssituationen oder traumatisiert und würden sich von allein kaum bei der Polizei melden. "Wir müssen daher wissen, wer wo arbeitet", sagt Ubben.

Die Hamburger Polizei hat dabei nicht vordringlich die traditionellen Rotlicht-Reviere auf St. Pauli im Blick. Ein größeres Problem seien osteuropäische Frauen, die in irgendwelchen Wohnungen "häufig ohne Einhaltung von hygienischen Mindeststandards" arbeiteten.