Eine Glosse von Jan-Eric Lindner

Manchmal lohnt es sich einfach, zweimal hinzusehen. Selbst wenn es um trockene Vorschriften geht. Dann lösen sich Probleme unter Umständen von ganz allein. So geschehen in der Hamburger Polizei. Dank zweimaligen Hinsehens gibt es nämlich gute Neuigkeiten zum "Parkverbot" der Hamburger Reiterstaffel. Wie vor Kurzem an dieser Stelle berichtet, war es den staatsbediensteten Vierbeinern ja entgegen ursprünglicher Planung verboten, die Parks unserer überaus grünen Stadt zu betreten.

Ein bis dato unbekannter Passus in der Hamburger Grünanlagenverordnung war es, der dieses Einsatzfeld der berittenen Einsatzkräfte scheinbar verhinderte. In jenem steht, dass das Reiten in jedweder Gangart in Grün- und Erholungsanlagen zu unterlassen ist. Ein schwerer Rückschlag war das für die Reputation der hiesigen Exekutive - waren doch die Pferde auch und gerade angeschafft worden, um in städtischen Feuchtgebieten Recht und Ordnung zu schaffen.

Nun endlich die gute Nachricht: Hamburgs Polizeipferde dürfen ab sofort doch durch Parkanlagen schreiten. Und zwar sogar mit Beamten auf dem Rücken. Polizeipferde und -reiter, das ermittelten sachverständige Vorschriftenversteher, trappeln ja nicht zum Spaß durch Parks. Sie haben hoheitliche Aufgaben zu erfüllen - und sind deshalb von oben erwähnter Vorschrift auszunehmen. Eine Grünanlagenverordnungsänderung, wie zunächst angestrebt, ist also gar nicht nötig. Das wiederum könnte sich als schlechte Nachricht für jene erweisen, die hofften, aus der polizeilichen Misere Kapital schlagen zu können und künftig als Privatmann im gestreckten Galopp um den Eichbaumsee sprengen oder Traversen durch Planten un Blomen ziehen zu dürfen.

Die Lizenz zum Traben bleibt der Polizei vorbehalten. Für sie ist es eine Pflicht. Mit Sicherheit!