Hamburg. Fast alle 18- bis 20-Jährigen, die im vergangenen Jahr in Hamburg als Heranwachsende wegen unterschiedlicher Gewalttaten vor Gericht standen, sind trotz ihrer Volljährigkeit nach dem Jugendstrafrecht verurteilt worden. Nach Angaben des für Hamburg zuständigen Statistischen Amtes Nord wurde das Strafmaß von 97 Prozent der Gewalttäter in dieser Altersgruppe nach dem milderen Jugendstrafrecht und nicht - was möglich wäre - nach dem strengeren Erwachsenenstrafrecht bemessen.

Hamburgs Innen- und Justizsenator Heino Vahldieck (CDU) bekräftigte angesichts dieser Statistik und der anhaltenden Diskussion über Gewalt im öffentlichen Raum seine Forderung nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts. Dieses sollte bei Heranwachsenden nicht mehr im Regelfall, sondern nur noch im Ausnahmefall zum Tragen kommen - wenn eine erhebliche Entwicklungsverzögerung vorliege.

Die SPD bezeichnete die Forderungen des Innensenators als durchsichtiges Wahlkampfmanöver: "Wir haben ein Vollzugsdefizit, kein Gesetzesdefizit", sagte Innenexperte Andreas Dressel. Kritik kam auch von Jugendrichtern: "Das ist ein völlig falscher Weg", sagt Professor Bernd-Rüdeger Sonnen von der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen. Dem Problem, das hinter der Jugendkriminalität stehe, könne man nicht mit Härte begegnen. Das hätten Studien eindeutig belegt.