Rat der Verbraucherzentrale: Nicht zahlen und stur bleiben

Hamburg. Der Appell der Verbraucherschutzzentrale Hamburg an Opfer von Abo-Fallen im Internet ist eindeutig: "Zahlen Sie nicht. Bleiben Sie stur. Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen." Wie Sie sich am besten schützen:

Was muss man beachten, wenn Name und Adresse verlangt werden?

"Wenn Sie im Internet nach dem Download eigentlich kostenloser Software aufgefordert werden, Namen und Adresse einzugeben, ist äußerste Vorsicht geboten", sagt Polizeisprecher Holger Vehren. "Diese Angaben brauchen Internetbetrüger, um später Rechnungen und Mahnungen schicken und somit Druck ausüben zu können. Deshalb: Finger weg!" Seriöse Anbieter von Gratis-Dateien und -Programmen würden keine Personalien abfragen.

Muss das geforderte Geld gezahlt werden?

Nein. Wenn eine Preisangabe in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt oder in winziger Schrift angegeben ist, ist kein entgeltlicher Vertrag zustande gekommen. Der Preis muss klar und deutlich angezeigt werden. Gegenteilige Behauptungen der Firmen sollen in die Irre führen.

Was tun, wenn Rechung oder Mahnung ins Haus geschickt werden?

Nicht zahlen. Der Firma sollte schriftlich und per Einschreiben ein Widerruf erklärt und mitgeteilt werden, dass kein entgeltlicher Vertrag bestehe. Anschließend sollte man nicht mehr auf weitere Drohungen reagieren. Ein Musterbrief ist auf der Internetseite der Verbraucherschutzzentrale ( www.vzhh.de ) zu finden.