Der 46-Jährige muss seine Reststrafe nicht mehr antreten. Das war die Grundlage einer Absprache zwischen Gericht und Verteidigung.

Hamburg. Burim Osmani muss nicht mehr ins Gefängnis. Der 46-jährige Albaner hat im Verfahren um den Lauenburger Bankskandal letztlich doch ein Geständnis abgelegt. Das war Grundlage einer Absprache zwischen Verteidigung und Gericht und hat eines der größten Hamburger Wirtschaftsverfahren endgültig beendet. Das bestätigte Osmanis Anwalt Marc Langrock dem Abendblatt.

Das Landgericht hat Osmani zu einer langen Gesamtstrafe von fünf Jahren wegen Beihilfe zur Untreue in drei Fällen rechtskräftig verurteilt, davon in einem Fall in Tateinheit mit Betrug. Weil der Albaner mehr als zwei Drittel der Strafe schon in Untersuchungs- und Vollstreckungshaft verbüßt hat, setzte das Landgericht den Rest zur Bewährung aus.

In dem Verfahren ging es um die Erschleichung von Millionenkrediten über Strohleute, mit denen Immobilienkäufe teilweise finanziert wurden. Die jetzt ausgesprochene Strafe ist um elf Monate geringer als die eines Urteils, das im Oktober 2008 von einer anderen Kammer des Landgerichts gesprochen wurde. Dieses wurde jedoch wegen eines Verfahrensfehlers im Rahmen der Revision seines Verteidigers Langrock vom Bundesgerichtshof aufgehoben und zurückverwiesen. In die Strafe wurde eine im Jahr 2008 verhängte Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen Beihilfe zum Betrug einbezogen.

"Die Kammer hat sich der dem Angeklagten bereits von der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts gestellten günstigen Prognose angeschlossen, die unter anderem auf dem positiven Verhalten des Angeklagten im Strafvollzug sowie dem Umstand beruht, dass er das erste Mal eine Freiheitsstrafe verbüßt hat", erklärte das Gericht am Freitag in einer schriftlichen Stellungnahme. 2004 war Burim Osmani wegen Steuerhinterziehung schon einmal zu 14 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden.

Jahrelang hatte der Name Osmani Hamburger Ermittler elektrisiert. Ein geheimer BND-Bericht brachte Burim und seinen Bruder Quazim ("Felix") Osmani sogar in die Nähe von organisierter Kriminalität, Drogenhandel und Prostitution. Doch der Lauenburger Bankenskandal kam erst ins Rollen, als Burim Osmani einen winzigen Buchführungsfehler machte. Dieser führte die Fahnder zu den faulen Krediten, die auch in Osmanis Reeperbahn-Immobilien zu finden waren.

Die Unterlagen dazu stellte das Hamburger Landeskriminalamt in der größten Razzia seiner Geschichte sicher. Langsam wurde deutlich: Die kleine Volksbank in Lauenburg war mit faulen Krediten, die über Strohmänner abgewickelt wurden, so in Schieflage geraten, dass der Sicherungsfonds der Volks- und Raiffeisenbanken eingreifen musste.

Burim Osmani hatte drei Komplizen: den ehemaligen Chef und ein ehemaliges Aufsichtsratsmitglied der Lauenburger Volksbank. Letzterer war befreundet mit Burims Bruder Bashkim Osmani, der Vierte im Bunde und bekannt geworden als Chef des Pupasch an den Landungsbrücken. 2008 begann der Prozess gegen beide Osmanis. Sie leugneten hartnäckig, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Doch die Urteile waren hart: Bashkim Osmani wurde wegen Beihilfe zur Untreue zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt und trat die Haft in Hamburg an. Zuvor waren die Komplizen verurteilt worden. Der Bankchef zu viereinhalb Jahren, der frühere Aufsichtsrat zu drei Jahren und neun Monaten wegen schwerer Untreue.

Der Fall Osmani hatte auch Auswirkungen auf die Hamburger Politik: Der ehemalige Bausenator Mario Mettbach wollte ausgerechnet bei Bürgermeister Ole von Beust Stimmung machen für Bebauungspläne an der Heißen Ecke, einem Grundstück, das damals Burim Osmani gehört hat. Der Bürgermeister-Termin wurde durch das Abendblatt öffentlich und kostete Mettbach seinen Beraterjob als Logistik-Beauftragter des Senats. Erst Mitte dieser Woche wurde ein neuer Investor für das Reeperbahn-Grundstück gefunden.

Burim Osmani möchte jetzt in Hamburg weiter als Geschäftsmann arbeiten. "Ich möchte aus meinen Fehlern lernen, mein Leben wieder ordnen und Frieden mit der Justiz machen", sagte er nach dem Worten seines Anwalts am Ende der letzten Verhandlung.