Computertomografie:

Bei dieser Untersuchung werden Schnittbilder eines Gewebes mit Röntgenstrahlen aufgenommen und in einem Computer zu einem dreidimensionalen Bild verrechnet.

Echokardiografie:

Ultraschalluntersuchung des Herzens, mit der der Arzt die Größe der Herzkammern, die Funktion der Herzklappen und die Pumpleistung des Herzens beurteilen kann. Mit dieser Methode sind Herzfehler eines Kindes bereits im Mutterleib erkennbar.

EKG:

Abkürzung für die Bezeichnung Elektrokardiogramm. Diese Untersuchung dient dazu, die elektrische Aktivität des Herzens aufzuzeichnen. Bei einzelnen Erkrankungen finden sich typische Veränderungen im EKG, so zum Beispiel auch beim Herzinfarkt.

Herzkatheter:

Über diesen feinen Schlauch, der von der Leiste aus bis in die Herzkranzgefäße vorgeschoben werden kann, werden Verengungen in den Herzkranzgefäßen untersucht. Zudem bietet er die Möglichkeit, Verengungen mit einem Ballon aufzudehnen (Ballondilatation) und einen Stent einzusetzen.

Kammerflimmern:

lebensbedrohliche Herzrhythmusstörung in den Herzkammern. Aufgrund von ungeordneten elektrischen Erregungen kann sich der Herzmuskel nicht mehr richtig zusammenziehen und kein Blut mehr in den Kreislauf pumpen. Unbehandelt führt das Kammerflimmern unmittelbar zum Tod.