Verbraucherzentralen gibt es in allen 16 Bundesländern. Insgesamt sind es 190 Beratungsstellen. Sie sind unabhängige, überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisationen. Außerdem erzielen die Verbraucherzentralen Einnahmen aus Beratungsleistungen und aus dem Verkauf von Ratgebern. Die Zentralen sollen die Verbraucher in Fragen des privaten Konsums informieren, beraten und unterstützen. Die Themen reichen von Kreditrecht über Insolvenzverfahren bis hin zu Baufinanzierungen.

Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht verfolgt ebenfalls die Verbraucherzentrale. Sie hat die Aufgabe und die gesetzliche Befugnis, Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht zu verfolgen. Danach kann sie Händler wegen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung abmahnen und eine Unterlassungserklärung verlangen. Darin verpflichtet sich der betroffene Händler, künftig die Preisangabenverordnung zu beachten. In der Unterlassungserklärung verpflichtet sich das Unternehmen zur Zahlung einer Vertragsstrafe im Falle des Verstoßes.