Streuen und Räumen ist Bürgerpflicht! Das Hamburgische Wegegesetz legt fest, dass jeder Grundeigentümer eigene und angrenzende öffentliche Gehwege rechtzeitig von Schnee und Eis befreien muss. Faustregel: Ein Gehsteig sollte so geräumt sein, dass zwei Fußgänger aneinander vorbeikommen. Wichtig: Werktags bleibt bei Glättebildung nach 20 Uhr zum Räumen und Streuen Zeit bis 8.30 Uhr am nächsten Morgen, sonn- und feiertags bis 9.30 Uhr. Streusalz ist verboten, besser Sand oder Splitt verwenden. Bei Verstößen drohen Bußgelder zwischen 50 und 250 Euro. Der Bezirk Mitte hat bereits 50 Verfahren eingeleitet.