Streuen und Räumen ist Bürgerpflicht! Das Hamburgische Wegegesetz legt fest, dass jeder Grundeigentümer eigene und angrenzende öffentliche Gehwege rechtzeitig von Schnee und Eis befreien muss. Faustregel: Ein Gehsteig sollte so geräumt sein, dass zwei Fußgänger aneinander vorbeikommen. Wichtig: Werktags bleibt bei Glättebildung nach 20 Uhr zum Räumen und Streuen Zeit bis 8.30 Uhr am nächsten Morgen, sonn- und feiertags bis 9.30 Uhr. Streusalz ist verboten, besser Sand oder Splitt verwenden. Bei Verstößen drohen Bußgelder zwischen 50 und 250 Euro. Der Bezirk Mitte hat bereits 50 Verfahren eingeleitet.
(dah)