Ein Kommentar von Berndt Röttger

Dieses Land regelt sich noch einmal zu Tode. Nun sollen auch noch Gebühren abgeführt werden, wenn unsere Kleinsten im Kindergarten Lieder singen.

Was bitte soll denn dieser Unsinn? Natürlich sollen Urheberrechte gewahrt werden. Natürlich müssen Künstler und Kreative für ihre Arbeit bezahlt werden. Das ist ja schließlich der eigentliche Sinn und Zweck der Verwertungsgesellschaften wie Gema und VG Wort, der VG Bild-Kunst oder auch der VG Musikedition, die nun die Kindergärten unseres Landes als mögliche neue Geldquelle entdeckt haben.

Wo immer mit der Aufführung von Musikstücken Geld verdient wird oder die Musik in einem kommerziellen Zusammenhang eingesetzt wird, soll selbstverständlich auch dafür bezahlt werden. Das gilt für Konzerte ebenso wie für die Musik in Kneipen, Supermärkten, in Filmen oder Radiosendern. Aber dass die VG Musikedition nun mithilfe der Gema schon bei der frühkindlichen Musikerziehung die Hand aufhält, ist mehr als grenzwertig.

Noch beziehen sich die Forderungen auf kopierte Liedtexte und Auftritte der Kleinen vor Eltern und Verwandten. Bevor die VG Musikedition auch noch auf die Idee kommt, die Schlaflieder, die Eltern ihren Kindern vorsingen, oder die Hits, die in Deutschlands Badezimmern und Duschen geträllert werden, in Rechnung zu stellen, sollte dem Treiben Einhalt geboten werden.

Als zuständige Aufsichtsbehörden sind das Patentamt sowie das Bundesjustizministerium gefragt. Das Land braucht Augenmaß und gesunden Menschenverstand - keine Überregulierung.