Abschleppunternehmen kassieren mit dubiosen Methoden Geld

Wer falsch parkt, soll zahlen. Wer Verbote oder Parkscheinautomaten ignoriert, schreibt sich das Knöllchen quasi selbst und sollte sich nicht beklagen. Das gilt für öffentliche und auch für private Parkplätze.

Parkplätze von Supermärkten zum Beispiel sind für Kunden gedacht. Wer nicht einkauft, sollte zahlen, wenn er sein Auto dort abstellt. Und wer nicht zahlt, muss damit rechnen, abgeschleppt zu werden. Jeder Hausbesitzer würde doch sofort einen Abschlepper rufen, wenn ein Fremder den heimischen Carport besetzt. In der Regel zahlen die Unternehmen für ihre Stellflächen Pacht. Geld, das sie sich an Ticketautomaten zurückholen.

So weit, so gut. Doch die Kontrollaufgabe vergeben sie an Abschleppfirmen, die immer wieder durch unseriöse Geschäftspraxis auffallen. An Unternehmen, gegen die wegen Erpressung, Nötigung und Betrugs ermittelt wird. An Unternehmen, die trotz Ermittlungen der Staatsanwaltschaft immer wieder von der Polizei mit Abschleppen beauftragt werden.

Solche Unternehmen verlangen aber das Zigfache der Polizei. Das ist Wucher, der verpackt wird als "Vorbereitung zum Abschleppen". Dagegen kann die Stadt Hamburg angehen, indem sie unseriöse Abschlepper nicht mehr beauftragt. Und Verbraucher können sich bis zur endgültigen rechtlichen Klärung mit einer einfachen Methode wehren, die sich bislang als wirksam erwiesen hat: erst mal nicht bezahlen.