Der Bundesgerichtshof (BGH) legte schon vor Jahren fest, nach welchen Kriterien die Zinsen für langfristige, variabel verzinste Banksparpläne angepasst werden müssen. Denn häufig war es mithilfe von schwammigen Klauseln Praxis, sinkende Zinsen schnell an die Kunden weiterzugeben und bessere Konditionen erst mit längerer Verzögerung oder gar nicht. Wenn die Sparer dann zu wenig gezahlte Zinsen einfordern, werden sie wieder mit Berechnungen nach Gutdünken abgespeist. Folglich wird das Thema Zinsänderungsklauseln bei lang laufenden Sparverträgen zu einem Dauerthema beim BGH, wie der jüngste Fall zeigt. Ein kundenunfreundliches Verhalten.

So einfach dürfen es sich Banken nicht machen. Der BGH sorgte mit mehreren Urteilen für transparentere Regeln - letztere sollten allerdings die Kreditinstitute aufstellen. Gerade nach der Finanzkrise müsste ihnen daran gelegen sein, Vertrauen zurückzugewinnen. Stattdessen setzen sie darauf, dass die wenigsten Sparer wegen ein paar Hundert Euro mehr Zinsen vor Gericht ziehen.

Die Verbraucher sollten allerdings nicht zu viel von diesem Urteil erwarten. Es stärkt zwar zum wiederholten Mal die Rechte von Kunden mit langfristigen Sparverträgen. Aber die Durchsetzung dieser Rechte erweist sich als äußerst schwierig, wie die vielen Verfahren in dieser Sache vor dem Bundesgerichtshof zeigen. Deshalb sind Verbraucher gut beraten, von den komplizierten, variabel verzinsten Sparplänen die Finger zu lassen. Deutlich besser und vor allem einfacher zu verstehen sind ohnehin Produkte, bei denen der Zins für die Laufzeit festgeschrieben ist.