Wenn ein Auto etwa in einer Einfahrt geparkt wird, dann ist es Sache des Eigentümers, ein Abschleppunternehmen zu bestellen. Die Polizei wird in so einem Fall nicht aktiv. Und so trägt der Grundstücksinhaber auch das Kostenrisiko. Er muss in Vorkasse gehen und das Abschleppen erst einmal selbst zahlen. Anschließend kann er die Kosten zwar dem Pkw-Halter in Rechnung stellen. Ob der allerdings auch zahlt, ist nicht immer gewiss.