Hamburg. Aus Hamburger Sicherungsverwahrung wird in diesem Jahr kein verurteilter Straftäter mehr entlassen. Das Landgericht hat entschieden, dass Karsten D., der Ende der 80er-Jahre zwei Menschen tötete, nicht auf freien Fuß kommt, obwohl sein Fall unter die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte fällt. Ursprünglich war seine Entlassung für den 26. Dezember erwartet worden. Gestern stellte der Senat sein Konzept zur Unterbringung entlassener Sicherungsverwahrter vor. Rückfallgefährdete Sexual- und Gewaltstraftäter sollen im Zentralkrankenhaus des Untersuchungsgefängnisses am Holstenglacis weggeschlossen werden.