Laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verletzt eine nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung die Europäische Menschenrechtskonvention.

Seit Anfang 1998 erlaubte das Gesetz, Sicherungsverwahrung bei fortdauernder Gefährlichkeit unbefristet zu verlängern, auch bei zuvor begangenen Taten. Davor lag die Höchstgrenze bei zehn Jahren.

Mit dem Urteil mussten daher Personen, die vor dem 30. Januar 1998 in Sicherungsverwahrung gekommen waren oder ihre zehnjährige Verwahrung bereits abgesessen hatten, freigelassen werden.