Sehr geehrte Redaktion, es ist in der Tat skandalös, mit welchem Zynismus hier Täter zu Opfern gemacht werden, die angeblich in eine Notwehrsituation gebracht worden seien, und dem tatsächlichen Opfer signalisiert wird: selber schuld. Hätten die Angeklagten den jungen Mann, nachdem sie ihn halb tot geprügelt hatten, in die stabile Seitenlage gebracht und ihm vor dem Weglaufen noch aufmunternd die Wange getätschelt, wären sie vermutlich komplett freigesprochen worden, da sie ihm dann ja sogar Hilfeleistung gewährt hätten. Über die ständig wiederkehrenden Appelle zur Zivilcourage bei Provokationen und Belästigungen von Mitmenschen in öffentlichen Verkehrsmitteln kann man angesichts solcher Urteile nur lauthals lachen.

Sven Kanter

Seit wann ist es angemessen zu treten? Seit wann ist ein Faustschlag erforderlich? Hat jemand, der sich provoziert fühlt, nicht auch die Pflicht, das Feld zu verlassen? Einmal mehr: ein Urteil, das für das Opfer ein Hohn ist und eine Rechtfertigung von Gewalttaten.

Frank Liebert

Nun hat wieder ein/e Gutmensch-Richter/in, die für diesen Job alles andere als geeignet sind, im Namen des Volkes Unrecht gesprochen. Wenn diese Leute nicht bald in die Verwaltung versetzt werden, müssen wir uns nicht wundern, wenn sich Benutzer der öffentlichen Verkehrsmittel bewaffnen, um sich dann in Notwehr solche Gewalttäter vom Körper zu halten. Nicht nur die Politik, auch solche "Rechtsbeugung" trägt zur Politikverdrossenheit bei.

Ina und Axel Stahl

Im Jahr 2009 wurden meine Partnerin und ich auf der Ferieninsel Gran Canaria von einem Straßenräuber überfallen. Durch massive Gegenwehr konnten wir ihn vertreiben. Die spanische Polizei war sehr kooperativ und hilfreich. Wir hatten den Eindruck, dass die Behörden sehr engagiert waren. Aber jetzt wissen wir, dass man sich in Hamburg nicht wehren darf, weil man sonst mitschuldig wird. Wer bezahlt eigentlich unsere Richter?

Udo Weidemann