Wie viel Treibstoff ein Verkehrsflugzeug an Bord nehmen muss ist gesetzlich vorgeschrieben: So muss die Menge berechnet werden, die bis zum Zielflughafen benötigt wird, sagt Jürgen Handwerk von der Pilotenvereinigung Cockpit. Hinzu komme Extratreibstoff für 45 Minuten Warteschleifen. Auch der Sprit für den Weg bis zu einem Ausweichflughafen nach Ablauf der 45 Minuten plus eine weitere Extramenge für eine weitere Schleife sind zwingend vorgeschrieben.

Zudem planen Flugkapitäne nach eigenem Ermessen eine Sicherheitsreserve ein - etwa wenn mit schlechten Wetterbedingungen zu rechnen sei, so Handwerk.

Bei schlechtem Wetter und einer nicht erfolgten Landung muss ein Pilot eine Entscheidung treffen. Entweder ein zweiter Versuch - oder zum Ausweichflughafen fliegen. Dabei gilt: entweder oder. Sollten die Wetterbedingungen nach der Wartezeit noch zu schlecht sein, muss die Crew zum Ausweichflughafen fliegen. Das gilt auch dann, wenn noch ausreichend Sprit für weitere Runden an Bord ist.