Der freie Elternwille beim Übergang von der Grund- auf weiterführende Schulen wird in Niedersachsen auch bei der jetzt anstehenden Schulstrukturreform nicht angetastet.

Das neue Schulgesetz will die CDU-FDP-Mehrheit im Landtag so rasch verabschieden, dass die kommunalen Schulträger die neue Oberschule, eine Fusion aus Haupt- und Realschulen, schon zum kommenden Schuljahr einrichten können.

Der angestrebte Konsens scheiterte vor allem deshalb, weil sich die Landesregierung nicht auf Ausnahmeregelungen für die Gründung vierzügiger Integrierter Gesamtschulen (vier Klassen pro Jahrgang) festlegen wollte.

Diese Regelungen, so sagte Kultusminister Bernd Althusmann (CDU), sollten "relativ straff" ausfallen. Es soll also wenig Ausnahmen geben.