In Deutschland gilt eine Winterreifenpflicht bei entsprechenden Wetterverhältnissen. Der Bundesrat stimmte am Freitag einer Verordnung zu, wonach Autofahrer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur noch mit Winter- oder Ganzjahresreifen fahren dürfen.

Wer bei winterlichen Wetterverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist und erwischt wird, muss 40 Euro Bußgeld zahlen. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, zum Beispiel an Steigungen, sollen sogar 80 Euro fällig werden, bislang sind es 40 Euro. Hinzu kommt ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen. Die Abkürzung steht für Matsch und Schnee. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter. Wer sein Fahrzeug bei Schnee und Eis mit Sommerreifen lediglich parkt, muss keine Konsequenzen fürchten.