In Hamburg kommen jährlich rund 30 Männer und Frauen (Stand: 2007) in das Zeugenschutzprogramm. Zuständig für die Organisation ist die Zeugenschutzdienststelle im Landeskriminalamt 22. Wichtig: Die Zeugen müssen ohne Wenn und Aber kooperieren. Wer das nicht tut, fliegt unter Umständen aus dem Programm.

Eine Gefahr für Leben, Gesundheit, Freiheit oder wesentliche Vermögenswerte vorausgesetzt, können auch Angeklagte in das Programm aufgenommen werden. Zudem müssen sie erheblich zur Aufklärung einer schweren Straftat beitragen - das gilt vor allem für Delikte aus dem Kreis der organisierten Kriminalität und des Terrorismus.

Rechtliche Grundlage ist das "Gesetz zur Harmonisierung zum Schutz gefährdeter Zeugen". Wer drin ist im Programm, zahlt einen hohen Preis: Der Zeuge muss sein soziales Umfeld verlassen, seine Identität komplett aufgeben. Die Rückkehr an den alten Wohnort ist ausgeschlossen, alle Daten werden gesperrt oder gelöscht.