Die Stromversorger erhöhen zum Jahreswechsel ihre Preise - zum Teil um mehr als zehn Prozent. Zwar wird der Großteil des Aufschlags diesmal nicht die Gewinne der Konzerne mehren, sondern in den staatlich verordneten Ausbau erneuerbarer Energie fließen. Doch unabhängig davon dürften viele Kunden zur Recht mit einem Wechsel ihres Versorgers liebäugeln. Allerdings gestaltet sich dieser mit Blick auf den Tarifdschungel immer komplizierter.

Unterschiedliche Laufzeiten, Vorauskasse, einmalige Boni, sogenannte Referenzpreismodelle, Online-Tarife - durch die Vertragsdetails der Versorger steigt ein durchschnittlich begabter, wechselwilliger Kunde kaum noch durch. Selbst wenn nach langer Recherche das optimale Angebot ausgewählt wurde, kommt es nicht selten vor, dass der neue Versorger drei oder sechs Monate nach Vertragsabschluss die Tarife drastisch erhöht. Und plötzlich bezieht man seinen Strom nicht mehr vom günstigsten, sondern von einem der teuersten Anbieter. Wer diese Erfahrung zwei- oder dreimal gemacht hat, beendet für sich meist das frustrierende "Stromkunde ärgere dich nicht". Verständlich, aber ein Fehler. Denn nur der Wechsel bei Tariferhöhungen setzt die Preistreiber unter Druck.

Allerdings könnte der Gesetzgeber den Stromkunden die Suche nach dem günstigsten Anbieter erleichtern. Komplizierte Vorauskassen- oder Referenzpreismodelle sollten nicht länger toleriert werden. Und Hotlines, die nur Geld kosten, den Kunden aber nicht weiterhelfen, müssen ebenfalls der Vergangenheit angehören.