Die nachträgliche Sicherungsverwahrung in Deutschland soll abgeschafft werden. Bereits heute betroffene Täter sollen zur Therapie in speziellen Einrichtungen untergebracht werden - aber nur, wenn sie psychisch gestört sind. Insgesamt warten in Deutschland 80 Täter auf ihre Entlassung. Die Sicherungsverwahrung soll es künftig nur noch dann geben, wenn sie im Urteil bereits angeordnet war. Ein neues Gesetz soll 2011 in Kraft treten. Für entlassene Straftäter sieht die Neuregelung die Überwachung durch elektronische Fußfesseln vor.