Das deutsche Aufenthaltsrecht unterscheidet verschiedene Stufen der Aufenthaltsberechtigung für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die in Deutschland dauerhaft leben wollen. Damit verbunden sind weitere Rechte, etwa zu arbeiten oder sich frei zu bewegen.

Die Duldung ist die unterste und unsicherste Stufe. Ausländer mit einer solchen stehen meist kurz vor ihrer Abschiebung, die nur "vorübergehend ausgesetzt" wurde. Ihnen wird zum Beispiel vorgeschrieben, in welchem Landkreis oder in welcher Stadt sie wohnen müssen. Manchmal, allerdings eher selten, dürfen sie einer "Erwerbstätigkeit" nachgehen. Sie haben keinen Anspruch auf Sozialleistungen wie etwa Arbeitslosengeld II.

Eine Aufenthaltsgenehmigung wird immer zeitlich befristet und zweckgebunden ausgesprochen, auch mit örtlichen Auflagen. So erhalten ausländische Studenten zumeist eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis, die später verlängert werden kann. Ausländer mit einer solchen Erlaubnis dürfen Arbeit annehmen und Sprachschulungen in Anspruch nehmen.

Der letzte Schritt vor der Einbürgerung ist die zeitlich und räumlich unbegrenzte Niederlassungserlaubnis. Sie darf nicht mehr mit Auflagen versehen werden. Träger dieser Erlaubnis dürfen auch selbstständige Tätigkeiten aufnehmen. Voraussetzung sind unter anderem ein gesicherter Lebensunterhalt und gute Deutschkenntnisse.