Härtefallkommission besteht aus je einem Abgeordneten der CDU, GAL, SPD und Linken

Hamburg. Heute Nachmittag geht es um Kate Amayos Zukunft. Dann tagt die Härtefallkommission, die darüber urteilt, ob es "dringende humanitäre oder persönliche Gründe" gibt, die ein Bleiben der Ghanaerin rechtfertigen. Dass die Kommission zu diesem Schluss kommen wird, davon ist auszugehen. Laut Experten ist allein schon die Überweisung eines Falls an die vom Senat eingerichtete Härtefallkommission ein deutliches Indiz.

In der Kommission, die heute noch über vier weitere Fälle entscheidet, sitzen vier Mitglieder, je ein Abgeordneter aus jeder Bürgerschaftsfraktion. Diese müssen einvernehmlich entscheiden. Den Vorsitz hat Jens Grapengeter von der CDU, Antje Möller (GAL) und Wilfried Buss (SPD) sind die Stellvertreter, von den Linken ist Wolfgang Joithe dabei. Die Sitzungen sind nicht öffentlich, weshalb auch nicht klar ist, wo die Kommission überhaupt tagt.

Alle Teilnehmer sind zum Stillschweigen verpflichtet, die Innenbehörde und Kate Amayos Anwalt werden anschließend schriftlich über das Ergebnis informiert.

Eine endgültige Entscheidung trifft dann die Innenbehörde, nur sie als zuständige oberste Landesbehörde kann "einem ausreisepflichtigen Ausländer ein Aufenthaltsrecht gewähren". Allerdings ist es die Regel, dass die Innenbehörde der Entscheidung der Härtefallkommission folgt. In Kate Amayos Fall hatte Innensenator Heino Vahldieck (CDU) bereits garantiert, dass die Ausländerbehörde das Votum in jedem Fall umsetzen werde.

Bislang konnte sich die Ausländerbehörde im Fall Kate Amayo nur am geltenden Gesetz orientieren. Aufgrund ihrer illegalen Einreise im Jahr 2005 und des dauerhaften Bezugs von Sozialhilfe sei es deshalb nicht möglich gewesen, eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Kate Amayos Klagen gegen ihre Ausweisung vor Gericht wurden bisher abgelehnt.